Sind Sie sich nicht sicher welche Unterlagen Sie benötigen, wenden Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin (Tel.: 05528/202-210).
Fehlen diese benötigten Unterlagen vollständig oder teilweise, werden sie von Amts wegen angefordert. Der dadurch entstehende höhere Verwaltungsaufwand kann in Rechnung gestellt werden.
Die Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes ist gebührenpflichtig. Eine Zahlungsaufforderung geht Ihnen in den nächsten Tagen zu.